Erwägungsgrund 12 32019R2089
Unterschiedliche Ansätze bei der Referenzwert-Methode führen zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes, da es den Nutzern von Referenzwerten nicht klar ist, ob ein bestimmter CO2-armer Index ein auf die Ziele des Übereinkommens von Paris ausgerichteter Referenzwert oder lediglich ein Referenzwert ist, der der Verringerung des CO2-Fußabdrucks eines Standardanlageportfolios dienen soll. Um potenziell ungerechtfertigten Behauptungen von Administratoren zum CO2-armen Charakter ihrer Referenzwerte zu begegnen, ist es wahrscheinlich, dass die Mitgliedstaaten ihre eigenen Vorschriften erlassen, um Anleger vor Verwechslung und Unklarheit über die Ziele und das Ambitionsniveau der verschiedenen Kategorien von sogenannten CO2-armen Indizes, die als Referenzwerte für Portfolios mit CO2-armen Anlagewerten verwendet werden, zu schützen.