Verordnung (EU) 2019/2089 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 hinsichtlich EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel, hinsichtlich auf das Übereinkommen von Paris abgestimmter EU-Referenzwerte sowie hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungen für Referenzwerte (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Methode, die für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte verwendet wird, sollte auf wissenschaftlich begründeten Dekarbonisierungszielpfaden beruhen oder insgesamt auf die Ziele des Übereinkommens von Paris abgestimmt sein.
Erwägungsgrund 21 32019R2089Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen