Erwägungsgrund 5 32019R2089
Nachhaltigkeit und der Übergang zu einer CO2-armen, gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen und ressourceneffizienteren Kreislaufwirtschaft sind von entscheidender Bedeutung, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union sicherzustellen. Nachhaltigkeit steht seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Unionspolitik, und ihre soziale und umweltpolitische Dimension wird im Vertrag über die Europäische Union und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anerkannt. Es bleibt jedoch nur wenig Zeit, um einen Wandel der vorherrschenden Denkweise in der Finanzwirtschaft hin zu Nachhaltigkeit zu bewirken und sicherzustellen, dass der Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 °C bleibt. Daher müssen Investitionen in neue Infrastruktur auf lange Sicht unbedingt nachhaltig sein.