Erwägungsgrund 13 32019R2089
Da es bislang keinen harmonisierten Rahmen zur Sicherstellung der Genauigkeit und Integrität der wichtigsten Kategorien von Referenzwerten für CO2-arme Investitionen gibt, die in individuellen oder in kollektiven Anlageportfolios verwendet werden, ist es wahrscheinlich, dass durch unterschiedliche Ansätze in den Mitgliedstaaten Hindernisse für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts entstehen.