Erwägungsgrund 12 32019R2234
Zudem sollte vorgesehen werden, dass die Förderfähigkeit von Maßnahmen, in deren Rahmen Mitgliedstaaten oder in den Mitgliedstaaten ansässige Personen oder Stellen Unionsmittel erhalten und die mit dem Vereinigten Königreich in Zusammenhang stehen, 2020 fortbesteht. Sollte das Vereinigte Königreich sich jedoch Kontrollen und Prüfungen verweigern, sollte dies im Sinne der wirtschaftlichen Haushaltsführung bei der Bewertung der Durchführung der betreffenden Maßnahmen berücksichtigt werden.