Erwägungsgrund 4 32019R2234
In den Verträgen sind lediglich die in Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und in Artikel 203 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft genannten Befugnisse für die Annahme der Maßnahmen bezüglich der Ausführung und der Finanzierung des Haushalts 2020 im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union ohne Austrittsabkommen vorgesehen.