Erwägungsgrund 1 32020R0762
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Hygiene- und Veterinärvorschriften für tierische Nebenprodukte und ihre Folgeprodukte, mit denen von diesen Produkten ausgehende Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier vermieden bzw. minimiert werden sollen. Zu diesen Vorschriften gehören auch mikrobiologische Normen für rohes Heimtierfutter, Anforderungen an bestimmte zugelassene Betriebe, Bedingungen für die Einfuhr von Hörnern und Hornprodukten, Hufen und Hufprodukten sowie Bestimmungen für die Ausfuhren von verarbeiteter Gülle, bestimmtem Blut, Blutprodukten und Zwischenprodukten.