Erwägungsgrund 11 32020R0762
Zur Unterstützung der Wissenschaft sollte für bestimmte Objekte in historischen Sammlungen eine Ausnahme gewährt werden. Die Anforderungen an Jagdtrophäen und andere Tierpräparate in Anhang XIII Kapitel VI der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollten entsprechend geändert werden.