Erwägungsgrund 4 32020R0762
In Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird der Begriff „Nährmedien“ definiert. Nährmedien werden häufig bei der Erzeugung von Pilzen eingesetzt. Die Definition des Begriffs „Nährmedium“ sollte ihrem Einsatz bei der Pilzerzeugung Rechnung tragen.