Erwägungsgrund 7 32020R0762
Angesichts neuer wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen sollten die Temperaturparameter für die Brookes-Vergasung an die bestehenden Normen für die Verbrennung tierischer Nebenprodukte angepasst werden. Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte entsprechend geändert werden.