Erwägungsgrund 8 32020R0851
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates bietet einen Bezugsrahmen für europäische Statistiken über Wanderung und internationalen Schutz. Insbesondere verpflichtet diese die Mitgliedstaaten dazu, die Grundsätze der fachlichen Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Zuverlässigkeit, statistischen Geheimhaltung und Kostenwirksamkeit sowie die Qualitätskriterien der genannten Verordnung einzuhalten.