Erwägungsgrund 11 32020R0851
Bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken sollten die nationalen und die europäischen statistischen Ämter und gegebenenfalls andere einschlägige Stellen den Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken Rechnung tragen, der vom Ausschuss für das Europäische Statistische System am 16. November 2017 überarbeitet und aktualisiert wurde.