Erwägungsgrund 16 32020R0851
Falls die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 erfordern würde, dass das nationale statistische System eines Mitgliedstaats neue Methoden und neue Datenerhebungen für Statistiken im Rahmen dieser Verordnung entwickelt und umsetzt, was die Teilnahme dieses Mitgliedstaats an Pilotstudien und die Aktualisierung der Datenquellen und IT-Systeme mit einschließt, sollte dieser Mitgliedstaat im Einklang mit der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates einen finanziellen Beitrag der Union in Form von Finanzhilfen erhalten.