Erwägungsgrund 14 32021R0100
Der Umfang der für das Programm veranschlagten Mittel sowie der Programmplanungszeitraum und die Aufteilung der Mittel zwischen den einzelnen Tätigkeiten können auf der Grundlage der Berichte über die Zwischenevaluierung und die abschließende Evaluierung überprüft werden. Eine zusätzliche Haushaltsflexibilität kann bei Bedarf durch eine Neuverteilung der Mittel auf die einzelnen Tätigkeiten erreicht werden, wobei Tätigkeiten, die zur Bewältigung der sicherheitsrelevanten Herausforderungen der Stilllegung der Reaktoren 1 bis 4 des Kernkraftwerks Kosloduj in Bulgarien und der Reaktoren 1 und 2 des Kernkraftwerks Bohunice V1 in der Slowakei sowie der Entsorgung der dabei anfallenden radioaktiven Abfälle beitragen, Vorrang erhalten, unbeschadet anderer Tätigkeiten, die im Rahmen dieser Verordnung und im Einklang mit der Haushaltsordnung durchgeführt werden.