Verordnung (Euratom) 2021/100 des Rates vom 25. Januar 2021 zur Festlegung eines spezifischen Finanzierungsprogramms für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung radioaktiver Abfälle und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1368/2013
Die Verordnung (Euratom) Nr. 1368/2013 sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 22 32021R0100Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen