Erwägungsgrund 23 32021R0100
Der Sonderbericht Nr. 22/2016 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Hilfsprogramme der EU für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Litauen, Bulgarien und der Slowakei: Seit 2011 wurden Fortschritte erzielt, doch stehen kritische Herausforderungen bevor“ wurde gebührend berücksichtigt.