Erwägungsgrund 11 32021R1229
Es sollten Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Kommission und den Finanzierungspartnern unterzeichnet werden. In diesen Vereinbarungen sollten die Durchführungsbestimmungen für die Evaluierung und Überwachung der Projekte festgelegt sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien, einschließlich näherer Bestimmungen zu Prüfungen, zur Berichterstattung und zur Kommunikation, festgelegt werden. Die Bestimmungen zur Kommunikation sollten insbesondere die Pflicht enthalten, Informationen für jedes einzelne Projekt oder für jede einzelne Darlehensregelung zu veröffentlichen, die im Rahmen der Fazilität unterstützt werden.