Erwägungsgrund 3 32021R1229
Am 14. Januar 2020 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa — Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal“ angenommen, in der sie einen Mechanismus für einen gerechten Übergang vorgeschlagen hat, der die Regionen und Sektoren in den Mittelpunkt stellt, die aufgrund ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Steinkohle, Torf und Ölschiefer oder aufgrund ihrer Abhängigkeit von treibhausgasintensiven industriellen Verfahren am stärksten von dem Übergang betroffen sind, aber über geringere Kapazitäten zur Finanzierung der erforderlichen Investitionen verfügen. Die Schaffung eines Mechanismus für einen gerechten Übergang wurde auch in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. Juli 2020 bestätigt. Der Mechanismus für einen gerechten Übergang besteht aus drei Säulen: einem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) mit geteilter Mittelverwaltung, einer speziellen Regelung für einen gerechten Übergang im Rahmen von InvestEU und einer Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen für betroffene Regionen. Mit diesen drei Säulen wird ergänzende Unterstützung für diese Regionen bereitgestellt, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 zu unterstützen.