Erwägungsgrund 24 32021R1229
Um die Durchführung zu beschleunigen und sicherzustellen, dass die Mittel rechtzeitig eingesetzt werden, sollten in der vorliegenden Verordnung spezifische Garantien festgelegt werden, die in die Finanzhilfevereinbarungen aufzunehmen sind. In diesem Sinne sollte die Kommission gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit befugt sein, jegliche Unterstützung der Union zu kürzen oder einzustellen, wenn bei der Durchführung des Projekts keine nennenswerten Fortschritte erzielt werden. Die Haushaltsordnung findet auf die Fazilität Anwendung. Um eine kohärente Durchführung der Finanzierungsprogramme der Union zu gewährleisten, sollte die Haushaltsordnung für die Finanzhilfekomponente und für die im Rahmen der Fazilität bereitgestellten Mittel für beratende Unterstützung gelten.