Erwägungsgrund 4 32021R1229
Im Hinblick auf eine bessere Programmplanung und Durchführung des JTF müssen territoriale Pläne für einen gerechten Übergang erstellt werden, in denen die wichtigsten Schritte und der Zeitrahmen des Übergangsprozesses festgelegt werden und die Gebiete ermittelt werden, die am stärksten vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind und weniger in der Lage sind, die Herausforderungen des Übergangs zu bewältigen. Territoriale Pläne für einen gerechten Übergang werden gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlament und des Rates gemeinsam mit den einschlägigen lokalen und regionalen Behörden und unter Einbeziehung aller einschlägigen Partner ausgearbeitet. Sie können im Einklang mit den Bestimmungen des Artikels 24 der genannten Verordnung zusammen mit den entsprechenden aus dem JTF unterstützten Programmen geändert werden, um neue Gebiete einzubeziehen, auf die der Übergang gravierende Auswirkungen haben könnte, die zum Zeitpunkt ihrer ursprünglichen Annahme nicht absehbar waren.