Erwägungsgrund 11 32021R0692
Die Geschlechtergleichstellung gehört zu den Grundwerten und den Zielen der Union. Insgesamt stagnieren die Fortschritte bei der Geschlechtergleichstellung jedoch. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Frauen und Mädchen sowie verschiedene Formen von Gewalt gegen sie verletzen ihre Grundrechte und verhindern ihre volle politische, soziale und wirtschaftliche Teilhabe an der Gesellschaft. Zudem stehen politische, strukturelle und kulturelle Barrieren einer echten Geschlechtergleichstellung entgegen. Die Förderung und durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung in allen Tätigkeitsbereichen der Union ist daher eine zentrale Aufgabe der Union; sie ist eine Triebfeder für das Wirtschaftswachstum und die soziale Entwicklung und sollte durch das Programm unterstützt werden. Von besonderer Bedeutung sind die aktive Bekämpfung von Stereotypen und die Bekämpfung der stillen und intersektionellen Diskriminierung. Der gleichberechtigte Zugang zu Arbeit, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Beseitigung von Hindernissen für die Laufbahnentwicklung in allen Bereichen, z. B. in der Justiz und in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, bilden das Fundament für die Geschlechtergleichstellung. Ein Schwerpunkt sollte auch auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und auf die gleichberechtigte Verteilung unbezahlter Haushaltsarbeit und Betreuung von Kindern, älteren Menschen und anderen abhängigen Personen zwischen Männern und Frauen gelegt werden, da diese mit der Verwirklichung einer gleichberechtigten wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Teilhabe sowie der wirtschaftlichen Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern untrennbar verbunden sind.