Erwägungsgrund 25 32021R0692
Um die effiziente Zuweisung der Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sicherzustellen, ist es erforderlich zu gewährleisten, dass alle unter dem Programm durchgeführten Maßnahmen über einen Mehrwert für die Union verfügen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen und sich mit anderen Maßnahmen der Union decken. Es sollten Kohärenz, Komplementarität und Synergien mit Finanzierungsprogrammen angestrebt werden, die verwandte Politikbereiche fördern, insbesondere mit dem Programm „Justiz“ sowie mit dem durch die Verordnung (EU) XXXX/XXXX des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Kreatives Europa“ und dem durch die Verordnung (EU) XXXX/XXXX des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „Erasmus+“, um das Potenzial von Überschneidungen in den Bereichen Kultur, Medien, Kunst, Bildung und Kreativität auszuschöpfen. Es müssen Synergien mit anderen Finanzierungsprogrammen der Union insbesondere in den Bereichen Beschäftigung und Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, vor allem mit dem Europäischen Sozialfonds Plus, sowie in den Bereichen Binnenmarkt, Unternehmen, Jugend, Gesundheit, Bürgerschaft, Justiz, Migration, Sicherheit, Forschung, Innovation, Technologie, Industrie, Kohäsion, Tourismus, Außenbeziehungen, Handel und nachhaltige Entwicklung geschaffen werden.