Erwägungsgrund 23 32021R0692
Die Kommission sollte in den von diesem Programm erfassten Bereichen für die Gesamtkohärenz, Komplementarität und Synergien mit der Arbeit der Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union – insbesondere dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte – sorgen und die diesbezügliche Arbeit anderer nationaler und internationaler Akteure berücksichtigen.