Erwägungsgrund 29 32021R0692
Die Arten der Finanzierung und die Methoden der Durchführung gemäß dieser Verordnung sollten danach ausgewählt werden, inwieweit sie sich zur Verwirklichung der spezifischen Ziele der Maßnahmen und zur Ergebniserzielung eignen, wobei insbesondere die Kosten von Kontrollen, der Verwaltungsaufwand, die Kapazität der einschlägigen Akteure und der angestrebten Begünstigten und das erwartete Risiko der Nichteinhaltung berücksichtigt werden sollten. Dabei sollte die Verwendung von Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit sowie Finanzierungen berücksichtigt werden, die nicht mit den in Artikel 125 Absatz 1 der Haushaltsordnung genannten Kosten in Verbindung stehen.