Erwägungsgrund 10 32021R0819
Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/695 sollten die Tätigkeiten des EIT langfristigen strategischen Herausforderungen gewidmet sein, insbesondere in trans- und interdisziplinären Bereichen, einschließlich der Entwicklung innovativer nicht-technologischer Lösungen als notwendige Ergänzung zu technologieorientierten Innovationsaktivitäten. Dabei sollte das EIT den regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft sowie Forschungseinrichtungen, Innovationszentren, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschuleinrichtungen und Industrievertretern fördern.