Erwägungsgrund 15 32021R0819
Das EIT sollte eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige externe Evaluierungen der Leistungen, Ergebnisse und Auswirkungen jeder KIC organisieren, einschließlich ihrer Fortschritte im Hinblick auf finanzielle Tragfähigkeit, Kosteneffizienz und Offenheit für neue Mitglieder. Diese Evaluierungen sollten Interimsüberprüfungen für die ersten drei Jahre des Partnerschaftsabkommens und die drei Jahre nach einer etwaigen Verlängerung, umfassende Bewertungen, die vor Ablauf des siebten Jahres des Partnerschaftsabkommens durchgeführt werden, und abschließende Überprüfungen vor Ablauf des Partnerschaftsabkommens umfassen. Der Verwaltungsrat sollte gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen in Bezug auf die KIC ergreifen.