Erwägungsgrund 29 32021R0819
Die Kommission sollte — insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der SIA — unabhängige, externe Evaluierungen der Funktionsweise des EIT, einschließlich der durch die KIC verwalteten Tätigkeiten, einleiten. Bei diesen Evaluierungen sollte untersucht werden, inwieweit das EIT seinen Auftrag erfüllt und seine Ziele erreicht; zudem sollten die Aktivitäten des EIT und der KIC abgedeckt werden. Dabei sollten der Unionsmehrwert des EIT, die unionsweite Wirkung und die Auswirkungen der Tätigkeiten des Regionalen Innovationsschemas (RIS), die Offenheit, Wirksamkeit, Effizienz, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Sichtbarkeit, die Verbreitung der Ergebnisse, die Relevanz der durchgeführten Tätigkeiten und die Frage, ob sie mit den einschlägigen Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten in Einklang stehen und diese ergänzen, einschließlich etwaiger Synergien mit anderen Teilen von Horizont Europa, beurteilt werden. Diese Evaluierungen sollten in die Bewertungen von Horizont Europa einfließen, die von der Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2021/695 durchgeführt werden.