Erwägungsgrund 26 32021R0819
Das EIT ist eine von der Union geschaffene Einrichtung im Sinne des Artikels 70 der Haushaltsordnung und sollte dementsprechend seine Finanzregelung festlegen. Daher sollte die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission für das EIT gelten.