Erwägungsgrund 12 32021R0819
Das EIT sollte seine Tätigkeit im Rahmen von auf Spitzenleistungen ausgerichteten, institutionalisierten Europäischen Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, einschließlich KMU und öffentlichen Unternehmen sowie lokalen Behörden, Sozialunternehmen, einschlägigen gemeinnützigen Organisationen und anderen Beteiligten entfalten. Angesichts des innovativen Charakters bestimmter Unternehmen in Bezug auf die von ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen, ihre Organisation oder ihre Produktionsmethoden sollten die Förderung des sozialen Unternehmertums und ein stärkeres Engagement von KMU und Sozialunternehmen angestrebt werden, um deren aktive Teilhabe sicherzustellen. Diese Partnerschaften sollten darauf abzielen, durch die Mobilisierung von Mitteln aus anderen öffentlichen und privaten Quellen finanziell tragfähig zu werden und ein möglichst breites Spektrum einschlägiger neuer Partner anzuziehen und einzubinden. Sie sollten vom Verwaltungsrat im Einklang mit den in der SIA festgelegten prioritären Bereichen und Zeitplänen ausgewählt und als KIC benannt werden, wobei die in der strategischen Planung von Horizont Europa festgelegten Prioritäten zur Bewältigung sich abzeichnender globaler und sozialer Herausforderungen zu berücksichtigen sind. Sie sollten im Einklang mit dieser Verordnung und den in der Verordnung (EU) 2021/695 festgelegten Kriterien für die Auswahl Europäischer Partnerschaften auf der Grundlage eines wettbewerbsorientierten, offenen, transparenten und auf Spitzenleistungen ausgerichteten Verfahrens ausgewählt werden. Die erste derartige KIC, die so bald wie möglich im Jahr 2022 oder 2023 eingeführt werden sollte, sollte die Kultur- und Kreativwirtschaft betreffen, die zweite, die 2026 eingeführt werden sollte, den Bereich Wasser-, Meeres- und maritime Wirtschaftszweige und Systeme.