Erwägungsgrund 23 32021R0819
Für den Finanzbeitrag der Union aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sollte das Haushaltsverfahren der Union Anwendung finden. Die Rechnungsprüfung sollte gemäß der Haushaltsordnung durch den Rechnungshof erfolgen.
Für den Finanzbeitrag der Union aus dem Gesamthaushaltsplan der Union sollte das Haushaltsverfahren der Union Anwendung finden. Die Rechnungsprüfung sollte gemäß der Haushaltsordnung durch den Rechnungshof erfolgen.