Erwägungsgrund 2 32021R0819
Die regelmäßigen unabhängigen Evaluierungen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und die Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 294/2008 zeigen, dass wesentliche Änderungen erforderlich sind, um das EIT-Modell und die ihm zugrunde liegenden Verfahren weiter zu verbessern. Darüber hinaus wurden bei der Zwischenevaluierung und der Ex-ante-Folgenabschätzung des EIT eine Reihe verbesserungswürdiger Bereiche ermittelt, unter anderem das Finanzierungsmodell der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC), die Integration der KIC in lokale Innovationssysteme, die Offenheit und Transparenz der KIC und die Überwachung durch das EIT. Diese Verordnung bietet auch Gelegenheit, diese Aspekte in Angriff zu nehmen.