Erwägungsgrund 3 32021R0819
Die Mitgliedstaaten tragen die Hauptverantwortung dafür, eine solide Basis für Industrie, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Europa sicherzustellen. Angesichts der Art und Größenordnung der Innovationsherausforderung sind jedoch auch gemeinsame Maßnahmen auf Unionsebene erforderlich.