Erwägungsgrund 11 32021R0819
Das EIT sollte mithilfe der KIC dem Transfer seiner Tätigkeiten in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Unternehmertum auf das Unternehmensumfeld und deren kommerzieller Nutzung Vorrang verleihen und die Innovations- und unternehmerischen Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen sowie die Gründung und Entwicklung innovativer Unternehmen komplementär zum Europäischen Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) sowie zu anderen relevanten Teilen von Horizont Europa und dem mit der Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Programm „InvestEU“ unterstützen.