Erwägungsgrund 10 32023R1231
Bei diesen besonderen Vorschriften sollte die Zuständigkeit des Vereinigten Königreichs im Hinblick auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher in Nordirland berücksichtigt werden, wenn es um die Verbringung von Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland geht. Es sollten daher besondere Vorschriften festgelegt werden, die von den Vorschriften abweichen, die in bestimmten in Anhang 2 des Protokolls und in einem Anhang dieser Verordnung aufgeführten Bestimmungen des Unionsrechts festgelegt sind, die ausschließlich dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher dienen, um zu gewährleisten, dass jene Vorschriften nicht für Sendungen mit Einzelhandelswaren gelten, die zum Inverkehrbringen in Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden. Diese Bestimmungen des Unionsrechts sollten jedoch weiterhin uneingeschränkt für solche Einzelhandelswaren, die aus anderen Drittländern als dem Vereinigten Königreich direkt nach Nordirland eingeführt werden, sowie für deren Herstellung und Weiterverarbeitung in Nordirland gelten, da sie nicht in den Anwendungsbereich der besonderen Vorschriften dieser Verordnung fallen.