Erwägungsgrund 18 32023R1231
Der Eingang aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland von Sendungen mit zum Anpflanzen bestimmten Pflanzkartoffeln, die von Unternehmern in anderen Teilen des Vereinigten Königreichs zur Annahme durch Unternehmer in Nordirland oder zum sofortigen Verkauf im Vereinigten Königreich nach ihrer Annahme durch Unternehmer in Nordirland versandt werden, sollte kein unannehmbares Risiko für die Pflanzengesundheit auf der Insel Irland oder für den Binnenmarkt darstellen. Daher sollte der Eingang dieser Sendungen aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland bestimmten besonderen Vorschriften unterliegen, um sicherzustellen, dass diese Sendungen weder das Risiko für die Pflanzengesundheit auf der Insel Irland erhöhen oder den Pflanzengesundheitsstatus der Insel Irland beeinträchtigen noch das Risiko für die Pflanzengesundheit im Binnenmarkt erhöhen oder dessen Integrität beeinträchtigen.