Erwägungsgrund 17 32023R1231
Es ist erforderlich, dass Sendungen mit zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, ausgenommen Pflanzkartoffeln, sowie Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, die von Unternehmern in anderen Teilen des Vereinigten Königreichs zur Annahme durch Unternehmer in Nordirland oder zum sofortigen Verkauf im Vereinigten Königreich nach ihrer Annahme durch Unternehmer in Nordirland versandt werden, vor dem Eingang nach Nordirland kein unannehmbares Risiko für die Pflanzengesundheit auf der Insel Irland und für den Binnenmarkt darstellen. Daher sollte der Eingang dieser Sendungen aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland besonderen Vorschriften unterliegen, um sicherzustellen, dass diese Sendungen weder das Risiko für die Pflanzengesundheit auf der Insel Irland erhöhen oder den Pflanzengesundheitsstatus der Insel Irland beeinträchtigen noch das Risiko für die Pflanzengesundheit im Binnenmarkt erhöhen oder dessen Integrität beeinträchtigen.