Erwägungsgrund 25 32023R1231
Um die Anhänge dieser Verordnung zu ändern, insbesondere um die Liste der Rechtsakte der Union oder von Teilen davon, von denen die besonderen Vorschriften abweichen, anzupassen, um weitere Einzelheiten betreffend die Durchführung der besonderen Vorschriften für die SPS-Inspektionseinrichtungen, die Auflistung der Betriebe, die Überwachungsmechanismen und die Kennzeichnung von Einzelhandelswaren nach geeigneten Kriterien festzulegen und um es der Kommission zu ermöglichen, Aussetzungsmaßnahmen zu ergreifen, falls das Vereinigte Königreich die besonderen Vorschriften dieser Verordnung in grundlegender Weise nicht einhält, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen.