Erwägungsgrund 11 32023R1231
Es sollte klargestellt werden, dass die in Anhang 2 des Protokolls und nicht in einem Anhang dieser Verordnung aufgeführten Bestimmungen des Unionsrecht für Sendungen mit Einzelhandelswaren, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, gelten, sofern mit dieser Verordnung keine besonderen Vorschriften festgelegt sind. In Fällen, in denen besondere Vorschriften dieser Verordnung Anwendung finden und diese besonderen Vorschriften mit den Bestimmungen des Unionsrechts nicht kohärent sind, sollten diese besonderen Vorschriften Vorrang haben.