Erwägungsgrund 13 32023R1231
Die besonderen Vorschriften sollten besondere Quoten für amtliche Kontrollen für Sendungen mit Einzelhandelswaren bei ihrer Ankunft in den SPS-Inspektionseinrichtungen in Nordirland und die Anforderung umfassen, dass solchen Sendungen eine allgemeine Bescheinigung beizufügen ist, sobald das Vereinigte Königreich die schriftlichen Garantien vorgelegt hat. Solche besonderen Vorschriften sollten erst dann gelten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, darunter die Einhaltung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009, (EU) 2016/429, (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 im Hinblick auf diese Einzelhandelswaren, eine besondere Kennzeichnung der Einzelhandelswaren und die Auflistung der Betriebe für den Versand und die Annahme dieser Einzelhandelswaren sowie der Bau von SPS-Inspektionseinrichtungen in Nordirland in dem in der vorliegenden Verordnung festgelegten Zeitraum – und in Bezug auf Fischereierzeugnisse die Berücksichtigung des Konzepts der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, wie es von der Union im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 definiert wurde, ohne das Vereinigte Königreich dazu zu verpflichten, dieselben Bescheinigungsanforderungen und damit zusammenhängenden Verfahren anzuwenden, die in der genannten Verordnung festgelegt sind.