Erwägungsgrund 14 32023R1231
Darüber hinaus sollten auch besondere Vorschriften für den Eingang nach Nordirland von aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs kommenden Sendungen mit Einzelhandelswaren festgelegt werden, die aus Lebensmitteln, bei denen es sich nicht um Erzeugnisse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs oder zusammengesetzte Erzeugnisse handelt, und Lebensmittelkontaktmaterialien bestehen, sodass solche Sendungen nicht denselben Bescheinigungsanforderungen unterliegen wie Sendungen mit Einzelhandelswaren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs oder zusammengesetzten Erzeugnissen.