Erwägungsgrund 27 32023R1231
Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die besonderen Quoten für amtliche Kontrollen und die allgemeine Bescheinigung samt Muster, die Liste von Erzeugnissen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs oder zusammengesetzten Erzeugnissen mit Ursprung in Drittländern, die für die Herstellung von Einzelhandelswaren verwendet werden dürfen, für die die besonderen Vorschriften dieser Verordnung gelten sollten, die Liste der Flaggenstaaten der Fischereifahrzeuge, für die die besonderen Vorschriften gelten sollten, das Muster des Pflanzengesundheitsetiketts für zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen außer Pflanzkartoffeln, Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, und für Pflanzkartoffeln, die ins Heimtierreisedokument aufzunehmenden Angaben sowie geeignete besondere Schutzmaßnahmen, um spezifische Probleme zu beheben, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung der besonderen Vorschriften dieser Verordnung ergeben, wenn das Vereinigte Königreich nachweislich keine geeigneten Maßnahmen ergreift, um gegen schwere oder wiederholte Verstöße gegen die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften vorzugehen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.