Erwägungsgrund 21 32023R1231
Daher sollte vorgesehen werden, dass die besonderen Vorschriften für Sendungen mit Einzelhandelswaren, zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen außer Pflanzkartoffeln, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden und Pflanzkartoffeln, sowie die besonderen Vorschriften für die Verbringung von Heimhunden, -katzen und -frettchen zu anderen als Handelszwecken erst gelten, wenn die Kommission angemessene schriftliche Garantien vom Vereinigten Königreich erhalten und geprüft hat, ob die Bedingungen für die Anwendung der besonderen Vorschriften erfüllt sind. In diesem Fall sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um die operativen Vorschriften, die für die Durchführung der besonderen Vorschriften erforderlich sind, darunter Häufigkeit der Kontrollen, Muster für Bescheinigungen und Pflanzengesundheitsetiketten, sowie Kennzeichnungsanforderungen festzulegen.