Verordnung (EU) 2024/1264 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
Die Verordnung (EG) Nr. 1467/97 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 24 32024R1264Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen