Erwägungsgrund 26 32025R1106
Angesichts der Bedeutung der finanziellen Auswirkungen der den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung gewährten Unterstützung und der Notwendigkeit, für Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen des auswärtigen Handelns der Union und der Wirtschaftspolitik zu sorgen, und angesichts der besonderen Rolle, die der Rat in diesen Bereichen spielen soll, sollten dem Rat in den in dieser Verordnung genannten Fällen Durchführungsbefugnisse übertragen werden.