Erwägungsgrund 36 32025R1106
Diese Verordnung berührt nicht das geltende Völkerrecht, das den Einsatz, die Entwicklung oder die Herstellung bestimmter Verteidigungsgüter und -technologien verbietet.
Diese Verordnung berührt nicht das geltende Völkerrecht, das den Einsatz, die Entwicklung oder die Herstellung bestimmter Verteidigungsgüter und -technologien verbietet.