Erwägungsgrund 1 32025R1355
Die Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/28) wurde mehrmals wesentlich geändert. Nach der Überprüfung der Anwendung der Verordnung nach Maßgabe ihres Artikels 24 durch den EZB-Rat sind weitere Änderungen vorzunehmen. Daher sollte die Verordnung im Interesse der Klarheit neu gefasst werden.