Verordnung (EU) 2025/2455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2025 zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien und zur Festlegung von Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass die darin enthaltenen Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind, sowie zur Schaffung eines Überwachungs- und Prospektivrahmens für Chemikalien (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Verarbeitung oder Offenlegung personenbezogener Daten, die in der gemeinsamen Datenplattform enthalten sind, sollten die Agenturen und die Kommission die Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates einhalten.
Erwägungsgrund 18 32025R2455Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen