Erwägungsgrund 27 32025R2455
Um die Nutzung wissenschaftlicher Daten zu verbessern und die Wissensbasis für Stoffsicherheitsbeurteilungen und die Auswirkungen von Chemikalien auf die ökologische Nachhaltigkeit zu erweitern, sollten Forschende oder Forschungskonsortien, die durch Rahmenprogramme der Union oder gegebenenfalls einzelstaatliche Programme finanziert werden, entsprechend dem Grundsatz „so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“ alle Human-Biomonitoring-Daten, die sie im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprogrammen sammeln oder erzeugen, der EUA und alle Daten zur ökologischen Nachhaltigkeit von Chemikalien oder Materialien, die sie sammeln oder erzeugen, der ECHA zur Verfügung stellen. Für Human-Biomonitoring-Daten, bei denen es sich um personenbezogene Daten handelt, sollte die EUA festlegen, welche Art von Daten ihr zur Verfügung gestellt werden sollte, nämlich ob es sich dabei um anonymisierte, pseudonymisierte oder identifizierbare Daten handelt.