Erwägungsgrund 60 32025R2455
Um ein optimales Funktionieren dieser Verordnung zu gewährleisten und mit den technologischen und legislativen Entwicklungen Schritt zu halten, sollte die Kommission eine allgemeine Überprüfung dieser Verordnung durchführen und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht sowie gegebenenfalls einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. In dem Bericht sollten die Fortschritte bei der Umsetzung und Funktionsweise der gemeinsamen Datenplattform bewertet werden sowie, ob diese Verordnung — insbesondere im Hinblick auf die Ermöglichung einer besseren Wiederverwendung von Daten über die in Anhang I aufgeführten Rechtsakte der Union hinweg — ihre Ziele erreicht hat und inwiefern die Zuweisung von Ressourcen an die Agenturen und die Kommission angemessen ist.