Erwägungsgrund 59 32025R2455
Um Informationen über die Exposition der europäischen Bürgerinnen und Bürger gegenüber Chemikalien zu sammeln, die wirksame Umsetzung und Bewertung von Rechtsakten der Union über Chemikalien zu unterstützen und zur Entwicklung einer umfassenden Chemikalienpolitik der Union beizutragen, sollten die ECHA und die EFSA in Zusammenarbeit mit der EUA eine unionsweite Human-Biomonitoring-Studie in Auftrag geben. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Planung und Organisation der Human-Biomonitoring-Studie mit der ECHA, der EFSA und der EEA zusammenarbeiten und den Beteiligten, die von der ECHA oder der EFSA mit der Durchführung der Probenahme beauftragt wurden, die erforderliche technische und administrative Unterstützung leisten, um die Probenahme in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die Proben ausreichend repräsentativ sind. Die Human-Biomonitoring-Studien sollten den Ethik- und Vertraulichkeitsstandards entsprechen. Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse dieser Human-Biomonitoring-Studie sollte die Kommission bewerten, ob es angemessen ist, regelmäßige Human-Biomonitoring-Studien in Auftrag zu geben, und prüfen, welche Ressourcen für solche Studien erforderlich sind und anhand welcher Modalitäten die Mitgliedstaaten in solche Studien einbezogen werden können. Je nach Ergebnis dieser Bewertung sollte die Kommission in Erwägung ziehen, einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen.